
FAQ
Direkt hinter der Schranke auf der linken Seite gibt es viele Parkplätze. Einige sind speziell für unsere Praxis reserviert und können kostenlos genutzt werden.
Die nächstmögliche Apotheke ist bei Edeka Hayunga, Wedenkamp (Privapo Apotheke)
Ja, einmal überdacht gleich auf der rechten Seite nach dem Wärterhäuschen/Schranken. Dort befinden sich übrigens auch die Briefkästen
Nein, aber die Buslinien X89, 489, 6506 halten in der Westerstr. / Blücherstr.
Je nach Ärztin zwischen 2 Wochen und 6 Monaten
Gehen Sie mit Ihrer Gesundheitskarte oder der Karte Ihrer Angehörigen in eine Apotheke Ihrer Wahl.
E-Rezepte können 28 Tage zulasten der gesetzlichen Krankenkasse eingelöst werden. Anschließend können sie als Selbstzahlerrezept bis zum Ablauf der Gültigkeit eingelöst werden, also insgesamt 3 Monate nach Ausstellung.
Einmal pro Jahr – für alle von 20 bis 120 Jahren.
NEIN
Ab 50 Jahren im Rahmen der Vorsorge nicht mehr erforderlich
JA
Wer unter starken Regelschmerzen leidet, kann insbesondere mit Wärme (Infrarotlampe ist besser als eine Wärmeflasche) und Schmerz- sowie krampflindernden Arzneimitteln Abhilfe schaffen. Einige Frauen berichten darüber hinaus, dass bei ihnen körperliche Aktivität, Atemübungen, Massagen und sogar Sex zu einer Linderung beitragen.
Ausfluss aus der Vagina ist völlig normal. Bei gesunden Frauen sieht das Sekret weißlich bis leicht durchsichtig aus und hat keinen oder einen leicht säurerlichen Geruch. Zu bestimmten Zeiten im Zyklus (insbesondere in der Zyklusmitte) oder bei sexueller Erregung gibt die Vagina eine größere Menge davon ab als sonst. Erst wenn der Ausfluss Beschaffenheit, Farbe, Geruch oder seine sonst normale Menge ändert, kann das ein Hinweis auf eine Erkrankung sein. Beispielsweise tritt bei bakterieller Vaginose häufig verstärkter, unangenehm fischig riechender Ausfluss auf und deutet auf eine bakterielle Fehlbesiedelung im vaginalen Milieu.
Fällt Ihnen auf, dass Ihre Vagina einen ungewöhnlichen Geruch oder Ausfluss verströmt, muss das nicht sofort ein Alarmsignal sein. Viele, vergleichsweise harmlose, Faktoren können eine solche Veränderung verursachen. Beispielsweise sind bestimmte Lebensmittel (Zwiebeln, Knoblauch etc.), Genussmittel und Antibiotika dafür bekannt, den Geruch im Intimbereich zu beeinflussen.
Hält der unangenehme Geruch über längere Zeit hinweg an, können Sie ihn nicht eindeutig mit einem unbedenklichen Auslöser in Verbindung bringen oder entwickeln sich weitere Symptome, vereinbaren Sie einen Frauenarzt-Termin. Die Frauenärztin überprüft dann, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt. Zum Beispiel können sexuell übertragbare Krankheiten (wie Trichomonaden) oder eine bakterielle Vaginose den Geruch von Vulva und Vagina verändern.
Schlägt die Selbstbehandlung bei Blasenentzündung (bspw. mit ausreichend Trinken) nicht an oder gelangen auslösende Erreger immer wieder in die Blase, führt an einem Arztbesuch kein Weg vorbei. Er kann Sie eingehend befragen, eine Urinkultur in Auftrag geben und durch körperliche Untersuchungen feststellen, ob anatomische Veränderungen die wiederkehrende Infektion begünstigen. Um gefährliche Folgeerkrankungen wie eine Nierenbeckenentzündung zu vermeiden, wird die Frauenärztin gegebenenfalls eine Therapie mit Antibiotika anordnen.
Juckreiz in der Scheide kann auf die unterschiedlichsten Faktoren zurückgehen. Tritt er nur kurzzeitig auf, müssen Sie sich in der Regel keine Gedanken machen. Haben Sie allerdings immer wieder damit zu kämpfen oder ist das Scheidenjucken sehr stark ausgeprägt, ist die Abklärung bei der Frauenärztin sinnvoll.
Als Auslöser kommen zum Beispiel infrage:
• übertriebene Intimhygiene
• hormonelle Veränderungen oder Schwankungen
• Scheidentrockenheit
• bakterielle Vaginose
• Scheidenpilz
• Genitalherpes oder andere Geschlechtskrankheiten
Spätestens wenn zusätzliche Beschwerden auftreten (bspw. ungewöhnlicher vaginaler Ausfluss), sollten Sie sich untersuchen und behandeln lassen.
Für Schwangere empfehlen sich besonders Sportarten, die Herz und Kreislauf stärken und dabei die Gelenke nicht zu sehr belasten. Sportarten mit hohem Verletzungs- und Sturzrisiko, sowie intensives Krafttraining sollten während der Schwangerschaft besser gemieden werden.
Wenn bei Ihnen keine Risikoschwangerschaft vorliegt, können Sie bis zur 28. Schwangerschaftswoche in der Regel Flugreisen antreten. Besprechen Sie sich zur Sicherheit jedoch vorher immer mit Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt.
Viele Airlines verlangen ab der 28. Woche ein ärztliches Attest, zum Nachweis Ihrer Flugtauglichkeit. Ab der 35. Schwangerschaftswoche kommen Sie bei den meisten Airlines nicht mehr an Bord.
Bei Flugreisen in der Schwangerschaft sollten Sie die folgenden Hinweise beachten:
• Aufgrund des langen Sitzens besteht bei Flugreisen generell ein erhöhtes Thromboserisiko. Durch ausreichendes Trinken und Bewegung während des Fluges können Sie dem entgegenwirken. Auch das Tragen von Kompressionsstrümpfen hilft, das Thromboserisiko zu verringern.
• Je länger ein Flug dauert, desto belastender ist er für Ihren Körper. Langstreckenflüge sollten Sie wenn möglich vermeiden.
• Bedenken Sie und informieren Sie sich über die medizinischen und hygienischen Gegebenheiten in Ihrem Reiseland.
• Bei Risikoschwangerschaften sind Flugreisen generell nicht empfohlen. Dazu zählen beispielsweise vorzeitige Wehen, eine bekannte Neigung zu Früh- oder Fehlgeburten und das Vorliegen einer Placenta praevia (Fehllage der Plazenta).
Als geeignete Reisezeit bietet sich das zweite Schwangerschaftsdrittel zwischen der 13. und 28. Woche an, weil unangenehme Nebenwirkungen, wie zum Beispiel Übelkeit oder Müdigkeit, dann häufig wieder weg sind. Achten Sie beim Reiseziel auf ein gemäßigtes Klima, also ohne extreme Hitze oder Kälte.
Große Höhen über 2000m können wegen der dünnen Luft zu Kreislaufproblemen führen. Sollten Sie unsicher sein, fragen Sie in Ihrer Frauenarztpraxis um Rat. Wichtig: Denken Sie daran, den Mutterpass mitzunehmen. Sollte es doch zu Komplikationen kommen, haben die Mediziner vor Ort alle wichtigen Informationen zur Ihrem Schwangerschaftsverlauf.
Die gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Gynäkologen wird Frauen ab dem 20. Geburtstag jährlich angeboten und sollte auch jedes Jahr wahrgenommen werden.
Wenn Sie Verhütungsmittel nutzen, wird Ihr Frauenarzt/Ihre Frauenärztin Ihnen, abhängig von der verwendeten Verhütungsmethode (Pille, Spirale etc.), sagen, in welchen Abständen eine Kontrolluntersuchung notwendig ist.
Die meisten Antibabypillen bleiben während einer Kulanzzeit von 12 Stunden (siehe Beipackzettel) wirksam. Kann die Einahme der vergessenen Pille innerhalb der angegebenen Frist nachgeholt werden, bleibt der Empfängnisschutz erhalten. Die nächste Pille wird wieder zur gewohnten Zeit eingenommen. Außerhalb dieses Zeitfensters ist der Schutz nicht mehr gewährleistet! Sie müssen zusätzlich verhüten und bedenken, dass unter Umständen eine Schwangerschaft bereits eingetreten sein kann und sollten sich von Ihrem Frauenarzt über das weitere Vorgehen beraten lassen. Möglicherweise ist die Einnahme der „Pille danach“ angezeigt.
Kontakt
Zentrum für die Frau
Fachärztinnen für
Gynäkologie & Geburtshilfe
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